NEESER AG
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Plantex Unkraufvlies

Plantex® Gold ist die stärkste und beste Unkrautsperre. Selbst die aggressivsten Unkräuter haben gegen unser Plantex® Gold keine Chance. Ideal für Böschungen in denen Wind und Regen das Mulchen erschweren. Plantex® Gold ist UV- und Witterungsbeständig und kann somit problemlos 4 – 5 Jahre unabgedeckt installiert werden.

Kontakt

NEESER AG
Gärtnerei-Einrichtungen
Höchfluh 4
6260 Reiden
Tel 062 758 23 23
Fax 062 758 36 09 
info@neeser.ch

Öffnungszeiten: 07:30-12:00 Uhr und 13:00-17:15 Uhr (Freitags bis 16:00 Uhr)

Aussendienst

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne auch vor Ort für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Selbstverständlich ist dieser Service kostenlos.

Einen Termin mit einem unserer Kundenberater können Sie entweder telefonisch vereinbaren unter 062 758 23 23 oder per E-Mail.

Gratis Katalog

Gerne senden wir Ihnen unseren Hauptkatalog sowie weitere Spezialkataloge GRATIS zu.

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Ihre Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

Qualität kaufen - Kosten sparen!

Lieferung ab eigenem Lager: Die Ware ist in der Regel sofort lieferbar, d.h. für Sie: kürzere Lieferfristen

Kompetente Beratung: Unsere Verkaufsberater sind nicht nur vor dem Kauf für Sie da. Bei Problemen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Rückgaberecht: Sie kaufen bei uns ohne Risiko. Innerhalb von 30 Tagen können Sie vom Rückgaberecht Gebrauch machen.

Komplettes Sortiment: Alles aus einer Hand, d.h. für Sie: weniger Aufwand bei der Beschaffung der benötigten Ware und somit weniger Zeitverlust und Kosten.
Sollten Sie Ihren gewünschten Artikel im Katalog oder im Internet nicht finden, dann rufen Sie uns an. Wir können fast alles rund um technische Gartenartikel beschaffen.

30 Tage Zahlungsziel: Auch ein Vorteil für Sie: Mit der Begleichung unserer Rechnung können Sie sich bis zu 30 Tagen Zeit lassen.

AGB

AGB

1. Allgemeine Verbindlichkeit
Mit der Bestellung verpflichten sich der Kunde und die Neeser AG zur Einhaltung der nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Neeser AG vor der Vornahme der Lieferung. Die in den Verkaufs- und Lieferbedingungen festgesetzten gegenseitigen Verpflichtungen beginnen mit dem Datum der Auftragserteilung des Kunden. Mündliche und telefonische Abmachungen bedürfen, um verbindlich zu sein, einer schriftlichen Bestätigung durch die Neeser AG.

2. Angebot und Auftragserteilung
Die Angebote, Masse, Textangaben und Abbildungen sind stets freibleibend und unverbindlich. Modell und Ausführungsänderungen bleiben ohne vorherige Bekanntgabe vorbehalten. Alle Bestellungen sind genau nach den Bezeichnungen in Katalogen und Listen aufzugeben. Bei Aufträgen auf Grund von Offerten ist auf diese Bezug zu nehmen.

3. Preise
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken exkl. MWSt und sind grundsätzlich freibleibend. Wir behalten uns vor, die Preise ohne vorherige Anzeige den Tagesverhältnissen anzupassen. Offertpreise gelten für sofortige Zusage und für die in der Offerte aufgeführten Mengen. Werden diese nachträglich geändert, so bleibt eine neue Preisvereinbarung vorbehalten.

4. Versand- und Verpackungspauschale
Pro Auftrag wird eine Versand- und Verpackungskostenanteil von 3.5% vom Nettowarenwert verrechnet. Bei Bestellungen mit Nettowarenwert kleiner als Fr. 280.-- wird eine Pauschale von Fr. 15.-- erhoben. Bei Bestellungen mit Nettowarenwert grösser als Fr. 1800.-- wird eine Pauschale von Fr. 63.-- erhoben. Die Neeser AG ist berechtigt, stets die kostengünstigste Transportart zu wählen. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers. Unsere Verantwortung hört in dem Moment auf, wo die Ware unseren Werkplatz verlässt. Im Preis nicht inbegriffen sind Versicherung, Express-, Zustellgebühren usw. Für das Ausland werden jeweils spezielle Vereinbarungen getroffen.

5. Verpackung
Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Spezielle Verpackungen werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

6. Lieferfristen
Die vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sie sind jedoch unverbindlich. Bei Nichteinhalten der Lieferfristen kann der Kunde in keinem Fall Schadenersatz beanspruchen.

7. Zahlungsbedingungen
Die Fakturen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Für alle durch verspätete Zahlung entstehenden Spesen und Verzugszinsen haftet der Kunde. Der Verzugszins beträgt 8% p.a. Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen nicht zurückhalten.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Neeser AG. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist die Neeser AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung) und die Ware in ihren Besitz zu nehmen.

9. Beanstandungen
Beschädigungen aller Art, fehlende Artikel usw. sind, soweit feststellbar, vom Empfänger bei der Übernahme durch den Transporteur bescheinigen zu lassen und müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden.

10. Gewährleistung
Waren, die infolge nachweisbarer Fabrikations- oder Materialfehler franko retourniert werden, werden kostenlos ersetzt. Bei unsachgemässer Verwendung oder Behandlung durch den Kunden oder Dritte, bei natürlicher Abnützung, bei übermässiger Beanspruchung, bei Nichtbeachtung der Vorschriften, bei mangelhafter oder falscher Wartung, bei unsachgemässer Aufbewahrung oder ähnlichen Fällen ist jede Haftung der Neeser AG ausgeschlossen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere einen Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.

11. Rückgaberecht
Der Kunde hat das Recht innerhalb von 14 Tagen die Ware zurückzusenden. Die gelieferte Ware ist unbeschädigt, funktionstüchtig, vollständig und in einwandfreier Originalpackung zurückzuschicken. Das Rückgaberecht beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden. Dieser trägt auch die Kosten der Rücksendung. Bei Nichterfüllung oben genannter Bedingungen wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Vom Rückgaberecht generell ausgeschlossen sind Besorgungsartikel, Extra-Artikel und Saisonartikel.

12. Extra-Artikel
Für die Anfertigung nach vorgelegten Mustern oder Zeichnungen bleibt der Auftraggeber haftbar, wenn dadurch Patente oder andere Rechte Dritter verletzt werden. Eine Mehr- oder Minderlieferung bleibt vorbehalten.

13. Annullation
Fest erteilte Aufträge und Rückstände können wegen Lieferungsverzug nur rückgängig gemacht werden, wenn schriftlich auf die Überschreitung der Lieferfrist hingewiesen wurde und eine vom Kunden schriftlich angesetzte angemessene Nachfrist verstrichen ist.

14. Vorbehalt
Einschränkende Bedingungen für Spezialfälle bleiben vorbehalten.

15. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Reiden LU. Im übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechts.