NEESER AG

Gehörschutz

Lärmbedingte Gehörschäden sind unheilbar. Wer nicht gut hört, gerät leicht in soziale Isolation. In der Schweiz sind rund 200'000 Personen in über. 20'000 Unternehmen gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt. Die Prävention von Gehörschäden bringt eindeutig Erfolge: Während 1973 noch 37 % der von der Suva untersuchten Personen eine leichte oder deutliche Schädigung des Gehörs aufwiesen, waren es 2007 nur noch 9 %. Dennoch ist die Lärmschwerhörigkeit mit fast 800 Fällen pro Jahr (2008) nach wie vor eine der häufigsten Berufskrankheiten und deshalb ein Schwerpunkt der Berufskrankheitenprophylaxe.

Lärmgrenzwerte angepasst
Um die Beschäftigten noch besser zu schützen, sind auf den 1.1.2007 die Lärmgrenzwerte angepasst worden. Bei Lärmexpositionen LEX von 85 bis 87 dB(A) bezogen auf ein Jahr waren bisher Massnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung und zum Schutz des Personals nur empfohlen. Neu sind diese Massnahmen vorgeschrieben. Auch müssen die Arbeitnehmenden über die Gefährdung des Gehörs und die Auswirkungen eines Gehörschadens informiert werden.

Das Tragen von Gehörschutzmitteln wird empfohlen, wenn die Lärmexposition LEX,8h an einzelnen Tagen 85 dB(A) überschreitet. Der Arbeitgeber muss auch in diesem Fall die Arbeitnehmenden über die Gefährdung des Gehörs informieren, geeignete Gehörschutzmittel kostenlos zur Verfügung stellen und deren korrekte Anwendung instruieren.

Lärmtabelle für Gartenbau, Gärtnerei und Forstbetriebe